Für Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gelten reduzierte Zuzahlungsgrenzen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Medikamente, Verbandmittel, Hilfsmittel etc.).
So beträgt die jährliche Höchstgrenze für die Zuzahlung chronisch Kranker höchstens 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Wann gilt man als schwerwiegend chronisch krank? ADHS Trifft in vielen Fällen zu!