Medikamente

ADHS und Zuzahlungsbefreiung in den gesetzlichen Krankenkassen

Für Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gelten reduzierte Zuzahlungsgrenzen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Medikamente, Verbandmittel, Hilfsmittel etc.).
So beträgt die jährliche Höchstgrenze für die Zuzahlung chronisch Kranker höchstens 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wann gilt man als schwerwiegend chronisch krank? ADHS Trifft in vielen Fällen zu!