Rezepte richtig ausgefüllt

Sind Sie schon einmal in die Apotheke gegangen, um Ihre Medikamente zu holen, nur um dann gesagt zu bekommen, dass der Arzt das Rezept falsch ausgefüllt hat und Sie das Medikament nicht bekommen können, von dem Sie dachten, dass Sie es bekommen würden?

Es scheint, dass es zwei Punkte gibt, die oft von den Ärzten/Assistenten und/oder Ihnen übersehen werden:

1. "Aut-idem"-Regelung

Eine entscheidende Rolle, welches Präparat genau man mit einem Rezept in der Apotheke erhält, spielt das "Aut-idem"-Kästchen auf dem Rezept. "Aut idem" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "oder das Gleiche": Wenn der Arzt das "Aut-idem"-Kästchen ankreuzt (und damit durchstreicht), bekommt der Patient in der Apotheke genau das vom Arzt verordnete Präparat.

sie müssen das Kästchen "aut-idem" neben dem Namen des Medikaments auf dem Rezept ankreuzen, damit Sie das geschriebene bekommen, oder der Apotheker kann/muss Ihnen die billigere Alternative besorgen

2. Überschreitung der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen

Innerhalb von 30 Tagen darf der Arzt für einen Patienten maximal bis zu zwei der unter § 2 Abs. 1 BtMVV, Buchstabe a aufgeführten Betäubungsmittel bis zu der genannten Höchstmenge verschreiben. Sobald die Höchstmenge in diesem Zeitraum überschritten wird, ist das Rezept vom Arzt entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 BtMVV mit dem Buchstaben „A“ zu kennzeichnen. Betäubungsmittelrechtlich ist allerdings z.B. wegen Sicherstellung der Therapie im Urlaub (Inland) o.ä. keine Begrenzung der Reichdauer des BtM-Rezeptes vorgesehen worden. Die BtMVV lässt die Möglichkeit einer ökonomischen Verschreibungsweise zu. Eine Verschreibung ist - unter Wahrung der Sicherheit und Kontrolle des BtM-Verkehrs - grundsätzlich auch für mehr als 30 Tage möglich (für Verschreibungen von Substitutionsmitteln gelten Sonderregelungen).

Es gibt Grenzen, wie viel der Arzt verschreiben kann, es sei denn, er setzt ein "A" neben den Namen des Medikaments.


und noch ein Hinweis Betäubungsmittelrezept ist nur sieben Tage gültig, also am bestens sofort zum Apotheke.

Rezept