ADHS und Zuzahlungsbefreiung in den gesetzlichen Krankenkassen

Für Menschen mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gelten reduzierte Zuzahlungsgrenzen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Medikamente, Verbandmittel, Hilfsmittel etc.).
So beträgt die jährliche Höchstgrenze für die Zuzahlung chronisch Kranker höchstens 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wann gilt man als schwerwiegend chronisch krank? ADHS Trifft in vielen Fällen zu!

Eine schwerwiegend chronische Kankheit liegt vor, wenn eine Person mindestens ein Jahr lang wegen derselben Erkrankung mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist und außerdem entweder:

  • pflegebedürftig ist (Pflegestufe II oder III)
  • aufgrund der Krankheit einen Grad der Behinderung oder eine Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 60 % aufweist oder
  • permanente medizinische Versorgung benötigt, ohne die eine dauerhafte Minderung der Lebensqualität oder der Lebenserwartung einträte.

Der permanente medizinische Versorgungsbedarf muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden. Dies gilt auch für ein therapiegerechtes Verhalten des Betroffenen. Folgende Personengruppen müssen sich das therapiegerechte Verhalten nicht bescheinigen lassen:

  • Personen unter 18 Jahren
  • pflegebedürftige Versicherte mit der Pflegestufe II oder III
  • Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 % oder einer Erwerbsfähigkeitsminderung von mindestens 60 %.

Da wir mitten in Corana sind:

Berechnung der Belastungsgrenze für Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung
Regelsatz 2021 für den Haushaltsvorstand: 446 Euro monatlich (im Jahr: 5352 Euro).

Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 107,04 Euro geleistet werden.
Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 53,52 Euro leisten.

Nachweiss:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse-11108

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/408-belastungsgrenze-bei-zuzahlungen.html