Etwas, über das zu wenige Ärzte mit ihren Patienten sprechen

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ADHS-Patienten erhalten oft Medikamente wie Ritalin, Medikinet, Concerta oder Elvanse als Teil der Behandlung und diese sind BTM-rezeptpflichtigen Medikamente.

Wir haben uns erkundigt bei die Ämter um herauszufinden genau was die Regeln sind:

Deutschland: benötigen Sie keine Nachweiss. Eine Kopie der Verordnung kann in einer Notfallssituation hilfreich sein

Europa: Du brauchst umbedingt eine Bescheinigung mitführen!

"Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird"

Weltreisen: Bitte erkundigen Sie sich bei dem jeweiligen Land, denn in einigen Ländern werden extreme Strafen verhängt.

 

Deutschland
“Anfrage zur Nachweispflicht verschriebener Betäubungsmittel
Sehr geehrter xxxxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Bundesopiumstelle zur Nachweispflicht verschriebener Betäubungsmittel.

Betäubungsmittelrechtlich unterliegen Personen, die mittels einer Betäubungsmittel-Verschreibung vom behandelnden Arzt Betäubungsmittel (BtM) erhalten haben, keiner gesonderten Sicherungs- oder Nachweispflicht. Zum Nachweis bei einer Kontrolle oder in einer Notfallsituation kann z.B. das Mitführen einer Bescheinigung des Arztes (oder einer Kopie der Verordnung, o.ä.) hilfreich sein. Es gibt auch die Möglichkeit, über verschiedene Interessensverbände sog. "Opiatausweise" zu beziehen. Die Anbieter sind über das Internet recherchierbar (z.B. Deutsche Schmerzliga oder Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V.). Die Bundesopiumstelle stellt solche Ausweise nicht aus.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Solveig Langer

Bundesopiumstelle
Betäubungsmittelangelegenheiten bei Apothekern und Ärzten Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Telefon: +49(0)0228-99-307-5119
Telefax: +49(0)0228-99-307-5985
E-Mail: btm-rezepte@bfarm.de
Internet: www.bfarm.de“

 


Europa
“Anfrage BTM-Informationen

Sehr geehrter xxxxxx,

für die Erlaubnis der Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland sind wir hier im Gesundheitsamt zuständig.

Wir benötigen von den Patienten das jeweilige Rezept mit dem Medikament das mitgeführt wird, sowie die Bescheinigung welches von dem zuständigen Arzt ausgefüllt werden muss welcher das Rezept verschreibt.

Letztendlich muss die Wirkstoffmenge und die Tagesdauer genau überprüft werden, sodass die Beglaubigung mit einem Siegel sowie Unterschrift von unserem Amtsarzt beglaubigt werden kann.

Anbei die notwendigen Formulare die wir jeweils benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Giuliana Travagli
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Fachbereich Sozialmedizin und Heimaufsicht
Sautierstraße 28, 79104 Freiburg i. Br.
Tel.: +49 761 2187 3123  Fax: +49 761 2187 77 3123
mailto:Giuliana.Travagli@lkbh.de
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de
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Downloads

Miführen von Betäubungsmitteln auf Reisen- Beglaubigung

BTM Bescheinigung international.pdf

BTM Formular Schengen.pdf